Sanierungsbedürftiger Weinkeller Entwicklungspotenzial Bockfließ

2213 Bockfließ

Beschreibung

Sanierungsbedürftiger Weinkeller mit Entwicklungspotenzial in Bockfließ

In ruhiger Lage von Bockfließ gelangt dieser traditionelle, sanierungsbedürftige Weinkeller beziehungsweise dieses ehemalige Presshaus zum Verkauf. Die Liegenschaft bietet viel Potenzial für Käuferinnen und Käufer, die ein individuelles Projekt im Weinviertel verwirklichen möchten.

Das bestehende Gebäude weist den ursprünglichen Charakter eines alten Weinkellers auf und befindet sich in einem umfassend sanierungsbedürftigen Zustand. Die Fassade, die traditionellen Holztore sowie die vorhandene Bausubstanz vermitteln den besonderen Charme des Objekts. Gleichzeitig eröffnet die Liegenschaft interessante Möglichkeiten für eine behutsame Revitalisierung oder eine weiterführende bauliche Nutzung.

Für das Objekt bestand in der Vergangenheit bereits ein genehmigter Einreichplan für ein Einfamilienhaus. Die damalige Genehmigung ist mittlerweile abgelaufen und stellt keine aktuell gültige Baubewilligung dar. Der frühere Einreichplan veranschaulicht jedoch das Entwicklungspotenzial der Liegenschaft und zeigt, wie eine mögliche Nutzung als individuelles Wohnhaus umgesetzt werden könnte.

Das seinerzeit geplante Konzept umfasste Wohnbereiche auf mehreren Ebenen, Kellerflächen, Sanitärbereich, Terrasse sowie Dachraum. Eine neuerliche Einreichung und Genehmigung wäre jedenfalls erforderlich und ist mit der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Behörde abzuklären.

Highlights

  • Traditioneller Weinkeller beziehungsweise ehemaliges Presshaus
  • Ruhige Lage in Bockfließ im Weinviertel
  • Schöner Ausblick auf die umliegenden Felder und Weinberge
  • Umfassend sanierungsbedürftiger Bestand mit besonderem Charakter
  • Früher genehmigter, mittlerweile abgelaufener Einreichplan für ein Einfamilienhaus
  • Anschauliches Entwicklungspotenzial für eine mögliche Wohnnutzung
  • Interessant für Individualisten, Anleger oder Projektentwickler

Hinweis

Das Gebäude wird im bestehenden, sanierungsbedürftigen Zustand verkauft. Es besteht derzeit keine aufrechte Baubewilligung für das im früheren Einreichplan dargestellte Einfamilienhaus. Eine künftige Nutzung, Sanierung oder Bebauung ist vorab mit der zuständigen Gemeinde und den jeweiligen Fachstellen zu prüfen.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Lageplan